

Kosten für die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Rechte
Wir sind uns darüber bewusst, dass die Tätigkeit von Rechtsanwälten oft mit hohen Kosten verbunden wird und dies viele Menschen von einem Gang zum Anwalt abschreckt. Die Folge ist, dass damit leider oftmals auch ein Rechtsverlust in Kauf genommen wird. Um dem ein Ende zu bereiten haben wir einen Kostenrechner entwickelt, mit dem Sie die im Rahmen der erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Rechte insgesamt anfallenden Kosten ganz einfach berechnen können. Gleichzeitig erhalten Sie eine exakte Darstellung sämtlicher enthaltenen Leistungen. Es kommen keine weiteren Zusatzkosten auf Sie zu. Auf diese Weise haben Sie volle Kostenkontrolle und mehr von Ihrer Abfindung.
Erst nachdem wir Ihren Anspruch kostenlos geprüft haben, nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf und empfehlen Ihnen unverbindlich die für Ihren Fall beste Vorgehensweise. Dabei berücksichtigen wir selbstverständlich Ihre persönlichen Wünsche und erklären Ihnen auch gerne die Vor- und Nachteile bestehender Alternativen. Dies ist selbstverständlich ebenfalls kostenfrei. Sollten Sie die Durchsetzung Ihrer Rechte wünschen, steht Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner hierfür gerne zur Verfügung.
Bei einer Abfindung von ca. – belaufen sich die Verfahrenskosten je nach Vorgehensweise auf:
(Für die Berechnung der Kosten geben Sie bitte Ihr Bruttogehalt und Ihre Unternehmenszugehörigkeit im Formular oben ein und klicken dann auf „Infos zu den Kosten“.)
Außergerichtlicher Vergleich
+
Kostenlose Erstberatung durch einen Fachanwalt
Verhandlungen mit Arbeitgeber
Regelmäßige Updates über den Verhandlungsstand
Durchgehend derselbe Ansprechpartner
Auslagenpauschale
Umsatzsteuer
Gesamtkosten
–
Empfohlene Vorgehensweise
Klageerhebung und Abschluss durch Vergleich
+
Kostenlose Erstberatung durch einen Fachanwalt
Bestmöglicher Schutz Ihrer Rechte mit Blick auf 3-Wochen-Frist
Optimale Verhandlungsposition ggü. dem Arbeitgeber
Erstellung und Abstimmung der Klageschrift
Klageerhebung vor dem Arbeitsgericht
Regelmäßige Updates über den Verhandlungsstand
Durchgehend derselbe Ansprechpartner
Auslagenpauschale
Gerichtskosten
Umsatzsteuer
Gesamtkosten
–
Außergerichtlicher Vergleichsversuch, Klage und Abschluss durch Vergleich
+
Kostenlose Erstberatung durch einen Fachanwalt
Verhandlungen mit Arbeitgeber
Erstellung und Abstimmung der Klageschrift
Regelmäßige Updates über den Verhandlungsstand
Durchgehend derselbe Ansprechpartner
Auslagenpauschale
Gerichtskosten
Umsatzsteuer
Gesamtkosten
–
Jetzt kostenlos Anspruch prüfen lassen!
Es bestehen mehrere Möglichkeiten einen Rechtsstreit mit Ihrem Arbeitgeber zu finanzieren. Klicken Sie auf den jeweiligen Punkt, um mehr hierüber zu erfahren. Unsere Fachanwälte beraten Sie auch gerne zu den einzelnen Finanzierungsmöglichkeiten.
Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, kommt es hinsichtlich der Kostenübernahme darauf an, ob diese auch einen Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber abdeckt. Ist dies der Fall, können Sie sich entspannt zurücklehnen. Sie wissen nicht, ob Ihre Rechtsschutzversicherung arbeitsrechtliche Streitigkeiten abdeckt? Kein Problem, wir übernehmen die Klärung kostenlos und gerne für Sie.
Prozessfinanzierung
Ein Prozessfinanzierer prüft zunächst die Erfolgsaussichten des Rechtsstreits und die Zahlungsfähigkeit des Gegners. Übernimmt er im Ergebnis sämtliche Kosten des Verfahrens, erhält er im Gegenzug eine Erfolgsbeteiligung. Diese kann allerdings bei minimalem Risiko für den Prozessfinanzierer bis zu 60 Prozent der erstrittenen Zahlung betragen, was sie recht unattraktiv macht. Eine Prozessfinanzierung kommt zudem nur bei hohen Streitwerten (> 100.000 €) in Betracht.
Prozesskostenhilfe
Die Prozesskostenhilfe soll auch Menschen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten ermöglichen, Ihre Rechte gerichtlich durchzusetzen. Da die Kosten in diesem Fall vom Staat und somit der Gemeinschaft übernommen werden, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
- Finanzielle Bedürftigkeit
- Die Klage muss eine Chance auf Erfolg haben und wäre auch ohne Prozesskostenhilfe erhoben worden
Die Prozesskostenhilfe ist grundsätzlich kostenlos, muss aber im Zweifelsfall je nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit ganz oder teilweise in Raten zurückgezahlt werden.
Sie zahlen selbst
Kommt keine andere Finanzierungsmöglichkeit in Betracht, übernehmen Sie unsere vorab bekannten Kosten selbst. Gerne können Sie diese auch im Rahmen einer Ratenzahlungsvereinbarung an uns leisten.

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in Sachen Abfindung
Michael Kothes
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Sozialrecht
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Tel.: +49 211 828 977-200
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Jürgen Bödiger
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Philipp Wolters
Rechtsanwalt, Arbeitsrecht
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