

Kündigung wegen privater Internetnutzung während der Arbeitszeit – zu Recht?
Sachverhalt
Ein Arbeitnehmer soll das Internet während der Arbeitszeit in erheblichem Umfang privat genutzt und dabei auch pornografische Seiten besucht haben. Er war bereits zwei Jahre zuvor wegen des Besuchs pornografischer Seiten im Internet abgemahnt worden. Der Computer war seinen Kollegen zugänglich, die diesen auch während seiner Urlaubszeit genutzt haben.
Entscheidung:
Die Klage war erfolgreich!
Die private Nutzung des Internets ist grundsätzlich geeignet, einen wichtigen Grund für den Ausspruch einer außerordentlichen und fristlosen Kündigung darzustellen, wenn sie die Erbringung der arbeitsvertraglich geschuldeten Leistung erheblich beeinträchtigt.
Im vorliegenden Fall fehlte es nach Ansicht des Gerichts jedoch schon an einer erheblichen Beeinträchtigung der Arbeitsleistung, denn der Arbeitgeber konnte nicht mit Sicherheit beweisen, dass die Nutzung des Internets ausschließlich durch den Arbeitnehmer geschah. Auch die Abmahnung zwei Jahre vor Kündigung ändert hieran für das Gericht nichts.
Sind Sie von einer Kündigung betroffen? Sparen Sie sich Ihre wertvolle Zeit und füllen Sie in nur 5 Minuten unser Online-Formular aus. Sie erhalten umgehend eine kostenfreie Ersteinschätzung von einem unserer Fachanwälte für Arbeitsrecht.
Teilen Sie den Artikel auf:
- Kostenlose Prüfung der Rechtslage durch Fachanwälte
- Klage nur bei Erfolgschance
- Mehr Geld von Ihrer Abfindung für Sie!
- Umfangreiche Erfahrung mit Kündigungsschutzprozessen
- Kontakt ganz unkompliziert online oder einen persönlichen Termin vereinbaren

In wenigen Klicks zur Abfindung
jetzt durch unsere Fachanwälte vertreten lassen
Kostenlos Anspruch prüfen lassen!
Ihre kompetenten Ansprechpartner
in Sachen Abfindung
Michael Kothes
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Sozialrecht
Kontakt zu unserem Experten:
Tel.: +49 211 828 977-200
Fax: +49 211 828 977-211
service@e-abfindung.de
Jürgen Bödiger
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Kontakt zu unserem Experten:
Tel.: +49 211 828 977-200
Fax: +49 211 828 977-211
service@e-abfindung.de
Philipp Wolters
Rechtsanwalt, Arbeitsrecht
Sie haben noch Fragen?
Sprechen Sie mit unseren Experten für Arbeitsrecht