

Klage gegen Kündigung wegen Abrechnung von Spesen
Sachverhalt
Ein Arbeitnehmer hatte nach vorherigen vergeblichen mündlichen Anmahnungen seinen Anwalt gebeten, offene Spesenansprüche gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen. Unmittelbar nach Zugang des Schreibens kündigte der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer noch am selben Tag.
Entscheidung:
Der Mitarbeiter hatte mit seiner Klage Erfolg!
Die Kündigung des Arbeitgebers verstößt gegen das Maßregelungsverbot. Danach ist es dem Arbeitgeber verboten den Arbeitnehmer dafür zu bestrafen, dass er in zulässiger Weise seine Rechte ausübt. Bestraft der Arbeitgeber den Arbeitnehmer in einem solchen Fall durch eine Kündigung, ist diese sittenwidrig und unwirksam.
Das Gericht hat vorliegend aufgrund der Kündigung direkt nach Erhalt des Anwaltsschreibens einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Geltendmachung der Spesen und der Kündigung als gegeben angesehen und die Kündigung für unwirksam erklärt.
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