

Reisebürokette STA Travel stellt Insolvenzantrag – Welche Folgen hat das für die Mitarbeiter?
Wir haben an dieser Stelle bereits häufiger darüber berichtet, dass die Reisebranche aufgrund der durch die Corona-Pandemie ausgelösten Reisebeschränkungen erheblich in Bedrängnis geraten ist. Fast täglich verkünden Unternehmen aus der Branche, aber auch vielen anderen Industriezweigen, dass sie in Folge der aktuellen Wirtschaftskrise in nicht unerheblichem Umfang Mitarbeiter abbauen wollen. Nun hat mit der STA Travel GmbH, Betreiberin der gleichnamigen Reisebürokette, ein weiteres namhaftes Unternehmen der Reisebranche einen Insolvenzantrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Die Muttergesellschaft aus der Schweiz ist ebenfalls bereits im Insolvenzverfahren. Als Begründung hierfür werden die Auswirkungen der Covid19-Pandemie genannt. Gleichzeitig betont das Unternehmen in einer Erklärung, dass man das Verfahren im Rahmen des Verfahrens zukunftsfähig aufstellen möchte, um nach Aufhebung der Reisebeschränkungen wieder den gewohnten Service anbieten zu können. Das Unternehmen plant, eine größtmögliche Zahl an Arbeitsplätzen zu erhalten. Im Umkehrschluss heißt dies aber auch, dass es insbesondere vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Herausforderungen wohl nicht ganz ohne einen Stellenabbau funktionieren wird. Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gelten die allgemeinen arbeitsrechtlichen Regelungen grundsätzlich fort, insbesondere bedeutet der Eintritt in das Verfahren nicht automatisch die Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses. Das Insolvenzrecht ermöglicht aber gewisse Lockerungen, die vor allem bei langen Kündigungsfristen von Arbeitsverhältnissen eine Rolle spielen.
Die Einleitung eines Insolvenzverfahrens bedeutet nicht automatisch auch das Ende Ihres Arbeitgebers. In einer solchen Situation stellen sich viele komplexe Rechtsfragen, die Sie von einem Rechtsanwalt klären lassen sollten. Lassen Sie sich von unseren Fachanwälten für Arbeitsrecht im Rahmen der kostenfreien Erstberatung über mögliche Handlungsalternativen informieren, sodass Sie eine fundierte Entscheidung bzgl. der weiteren Vorgehensweise treffen können.
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